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BGH, 08.08.2001 - 5 StR 211/01 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 267 Abs. 4 Satz 3 StPO; § 302 Abs. 2 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ergänzung der Urteilsgründe analog § 267 Abs. 4 Satz 3 StPO bei nicht wirksam zurückgenommener Revision; Abgekürzte Urteilsgründe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wirksame Ermächtigung des Verteidigers zur Rechtsmittelrücknahme
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 4, § 302 Abs. 1
Ergänzung eines abgekürzten Urteils bei unwirksamer Rechtsmittelrücknahme - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.09.2008 - 2 StR 134/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Der 5. Strafsenat hat in dem ähnlich gelagerten Fall, dass das Revisionsgericht feststellt, die Revision sei nicht wirksam zurückgenommen worden, den Tatrichter darauf hingewiesen, dass die Frist zur Ergänzung der Urteilsgründe mit dem Eingang des feststellenden Beschlusses zu laufen beginne (BGH, Beschl. vom 8. August 2001 - 5 StR 211/01, bei Becker NStZ-RR 2002, 261; Beschl. vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08).